HARTMANN | Verpackungsanweisung P650 ADR
… Verpackungsanweisung Doc.-No./-Name: CP-S3.3.3-01_Annex_6 Version/Date: 1.0/15.04.2017 Unit/Dept.: P650 ADR – Packaging Issued by: CPO-HSE Instruction P650 ADR Diese Anweisung gilt für die UN-Nummer 3373. Allgemeine Vorschriften Diagnostische Proben sind in Verpackungen guter Qualität zu verpacken, die genügend widerstandsfähig sein müssen, dass sie den Stößen und Belastungen, die unter normalen Beförderungsbedingungen auftreten können, standhalten, einschließlich des Umschlags zwischen Beförderungsmitteln und Lagerhäusern sowie jeder Entnahme von einer Palette oder aus einer Umverpackung zur nachfolgenden manuellen oder mechanischen Handhabung. Die Verpackungen müssen so gebaut und verschlossen sein, dass unter normalen Beförderungsbedingungen ein Austreten des Inhalts aus der versandfertigen Verpackung infolge von Vibration, Temperaturwechse l, Feuchtigkeits- und Druckänderung verhindert wird. …
Mehr erfahren