… Im Zweifelsfall sollte davon ausgegangen werden, dass es sich bei den Retouren um kontaminierte Produkte handelt. Kontaminierte Produkte beinhalten eine gesundheitliche Gefährdung durch Infektionserreger oder Gefahrstoffe für Personen, die mit der Rückware in Berührung kommen. … Property of PAUL HARTMANN AG. Transfer to third party and copying without permission not permitted . page 1 of 8 Template: SOP-M3.1-01a_EN_Annex 5, Version: 2 .0, valid from 15.02.2016 Doc.-No./-Name: CP-S3.3.3-01_Annex_2 Retouren in medizinischen Version/Date: 1.0/15.04.2017 Unit/Dept.: Einrichtungen – returns Issued by: CPO-HSE from healthcare facilities Produkte, die mit Biostoffen der Risikogruppe 4 der Biostoffverordnung kontaminiert sein könnten, sollten grundsätzlich nicht zurück geschickt werden. 2. … Können die unter Punkt 2 genannten Verfahren nicht gewährleistet werden, so ist das biologisch kontaminierte Produkt, ggf. nach vorheriger Rücksprache mit dem Hersteller, in einer zusammengesetzten Verpackung, die von Verpackungsaufbau, -qualität und -größe der Verpackungsanweisung P 650 ADR (bei Luftfracht auch IATA-DGR) genügt, in folgender Weise zu versenden: a) Einlegen des Produktes in ein flüssigkeitsdichtes, verschließbares Primärgefäß (Primärverpackung) b) Einlegen des Primärgefäßes in eine Sekundärverpackung; bei flüssigen Materialien ist zwischen Primär- und Sekundärverpackung ausreichend absorbierendes Material einzubringen c) Versand der Sekundärverpackung in einer Außenverpackung (bspw. gepolsterter Papierumschlag oder kistenförmige Verpackung aus Pappe) Die Umverpackung wird gekennzeichnet mit der UN-Nummer 3373 für biologische Stoffe, Kategorie B, und dem Vermerk: "Biologischer Stoff, Kategorie B". …