… Die rechtliche Grundlage dazu liefert §31 des 5. Sozialgesetzbuch. Was aber nun genau ein Verbandmittel ist, darüber gibt es seit Jahren Diskussionen. Grundsätzlich sind drei Typen zu unterscheiden: zum einen die klassischen Verbandmittel und Verbandmittel mit ergänzenden Eigenschaften zum anderen „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“. … Für diese Produkte galt zunächst eine Übergangsfrist bis zum 2. Dezember 2021, die dann bis zum Dezember 2023 verlängert wurde. Nun erfolgte erneut eine Verlängerung. Am 23.06.2023 hat der Bundestag das Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz, kurz ALBVVG, verabschiedet. … Das HARTMANN Sortiment bietet dafür eine breite Auswahl für die Vielzahl an Indikationen, wie z. B. HydroClean ® , das interaktive Wundkissen mit dem Saug-Spül-Mechanismus. Mehr über HydroClean® erfahren Sonstige Produkte zur Wundbehandlung: Erstattungsfähigkeit bis 2024 verlängert Erstattungsfähigkeit erneut verlängert für „sonstige Produkte zur Wundbehandlung“ Erstattungsfähige Verbandmittel Frist erneut verschoben Bereits mehrmals wurde die Frist der erstattungsfähigen Verbandmittel verschoben. …